• Mi. Okt 30th, 2024

Der Blog zum Grundbuch

Ratschläge, Tipps und Wissen zum Grundbuch

Welche Kosten sind zu erwarten, wenn die Grundschuld gelöscht werden soll?

Lesezeit:2 Minute, 36 Sekunden

Im Vergleich zu den Kosten einer Grundschuldbestellung ist die Grundschuldlöschung kostengünstig. Sie kostet nur rund ein Drittel der Grundschuldbestellung, aber mit einigen hundert Euro müssen Sie dennoch rechnen. Wer eine Grundschuld löschen lassen will, muss einen Notar damit beauftragen. Dieser reicht die Löschungsbewilligung der Bank sowie den formlosen Antrag zur Löschung beim Grundbuchamt ein. Die Kosten für die Löschung hängen von der Größe der Grundschuld ab und betragen etwa 0,2 % von deren Summe für Notar- und Grundbuchkosten.

Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf der Gläubiger übrigens kein Geld verlangen.

Grundschuld löschen oder lieber stehenlassen?

Weil die Löschung der Grundschuld immer mit Kosten verbunden ist, gilt es zu überlegen, ob Sie die Grundschuld im Grundbuch einfach stehen lassen. Haben Sie den Kredit bereits abgezahlt, handelt es sich automatisch um eine Eigentümergrundschuld. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, können Sie die (kostenlose) Löschungsbewilligung bei der Bank beantragen und diese zu Hause aufbewahren, ohne den (kostenpflichtigen) Löschungsantrag beim Grundbuchamt zu stellen.

Bei geplantem Verkauf Grundschuld lieber löschen

Planen Sie, die Immobilie zu verkaufen, dann ist es einfacher, wenn das Grundbuch lastenfrei ist. Dann empfiehlt es sich, eine Grundschuld zu löschen. Sie können auch nur einen Teil der Grundschuld löschen lassen, wenn das Darlehen teilweise getilgt worden ist. Ob diese Möglichkeit der Teillöschung der Grundschuld besteht, hängt davon ab, inwieweit das Darlehen getilgt worden ist.

Für Nachfolgedarlehen kann eine Grundschuld wiederverwertet werden

Wer möglicherweise noch einmal ein Darlehen aufnehmen will, etwa einen Modernisierungskredit oder einen Autokredit, der kann eine Grundschuld auch nach der Tilgung des Ursprungsdarlehens einfach im Grundbuch stehenlassen. Sie ist dann eine Eigentümergrundschuld, die einem neuen Kreditgeber eine attraktive Sicherheit bietet. Dann ist kein neuer Grundbucheintrag nötig – jedenfalls dann nicht, wenn die Darlehenssumme die Grundschuld nicht übersteigt, und Sie sparen sich diese Kosten. Achtung: Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass der Brief sicher verwahrt ist und nicht in fremde Hände gerät.

Bei einer Umschuldung reicht die Abtretung der Grundschuld

Möchten Sie nach Ab­lauf der Zins­bin­dung Ihr Dar­le­hen zu einer neuen Bank um­schul­den, können Sie die Kos­ten für die Löschung und Neu­ein­tra­gung even­tuell spa­ren. Der alte Gläu­biger kann auch an den neuen Kredit­ge­ber die Grundschuld abtreten – mehr dazu lesen Sie in unse­rem Ar­ti­kel zum Thema.

Übri­gens: Nach einer Lauf­zeit von 10 Jah­ren haben Sie bei jedem Bau­dar­le­hen ein Sonder­kündi­gungs­recht – auch wenn die Zins­bin­dung noch nicht ab­ge­lau­fen ist. Ste­hen die Bau­zin­sen nied­ri­ger als bei Ab­schluss des Dar­le­hens, lohnt sich die Um­schul­dung.

Grundbucheintrag löschen bei Todesfall

Soll eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden, weil der Begünstigte, also der Gläubiger, gestorben ist, dann gehen dessen Rechte auf die Erben über. Das heißt, dass dann den Erben die restliche Tilgung der Schuld zusteht beziehungsweise diese – wenn die Schuld getilgt ist – die Löschungsbewilligung erteilen müssen.

Mehr zum Thema Löschung im Grundbuch finden Sie hier.