Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem sämtliche Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks erfasst werden. Es dient somit als Nachweis für das Eigentum an einem Grundstück und ist für jedes Grundstück in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben.
Das Grundbuch ist in der Regel in Papierform vorliegend und wird vom Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts geführt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, das Grundbuch elektronisch zu führen, was zunehmend verbreiteter wird.
Das Grundbuch gliedert sich in fünf verschiedene Abschnitte, die sich in der Regel wie folgt aufbauen:
- Allgemeiner Teil: Hier werden allgemeine Angaben zum Grundbuch gemacht, wie zum Beispiel die Nummer des Grundbuchs, der Name des zuständigen Amtsgerichts und der Name des Eigentümers.
- Beschreibung des Grundstücks: In diesem Abschnitt wird das Grundstück detailliert beschrieben. Dazu gehören Angaben zur Fläche, zur Lage, zu den Grenzen und zu den benachbarten Grundstücken.
- Eigentümerverzeichnis: In diesem Abschnitt wird das Eigentum an dem Grundstück dokumentiert. Es werden hierbei alle Eigentümer aufgeführt, die sich im Grundbuch eintragen lassen möchten.
- Belastungsverzeichnis: In diesem Abschnitt werden sämtliche Belastungen des Grundstücks aufgeführt. Dazu zählen zum Beispiel Hypotheken, Grundschulden, Nießbrauchrechte oder Dienstbarkeiten.
- Abteilung für gesonderte Nachweise: Hier werden sämtliche Nachweise und Dokumente aufbewahrt, die für das Grundbuch von Bedeutung sind, aber nicht direkt in einen der vorherigen Abschnitte passen. Dazu zählen zum Beispiel Kaufverträge oder Schenkungsurkunden.
Das Grundbuch ist ein wichtiges Dokument, das Auskunft über das Eigentum an einem Grundstück gibt und damit auch für die Finanzierung von Immobilien von großer Bedeutung ist. Es ist daher wichtig, dass alle Angaben im Grundbuch korrekt und aktuell sind.