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Einsicht erhält man nur noch auf elektronischen Weg, da es seit mehr als 20 Jahren das Grundbuch in Deutschland elektronisch geführt wird. Daher kann die Grundbucheinsicht nicht mehr in Papierform „eingesehen“ werden, sondern es wird grundsätzlich auf Computerbildschirmen dargestellt und bei Bedarf ausgedruckt. Die Einsicht können Sie online beantragen.
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