• Mi. Okt 30th, 2024

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Was versteht man unter Eigentümereintragung?

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Eine Eigentümereintragung ist eine Eintragung im Grundbuch, die das Eigentum an einem Grundstück oder einem anderen dinglichen Recht betreffen.

Eigentümereintragungen können verschiedene Formen annehmen. So gibt es beispielsweise Eigentümereintragungen, die das alleinige Eigentum einer Person an einem Grundstück oder einem anderen dinglichen Recht festlegen. Es gibt aber auch Eigentümereintragungen, die das Miteigentum von mehreren Personen an einem Grundstück oder einem anderen dinglichen Recht festlegen.

Eigentümereintragungen haben in der Regel Auswirkungen auf die Verfügungsbefugnis über das Grundstück oder das dingliche Recht. Sie können zudem Auswirkungen auf die Lasten und Rechte, die an dem Grundstück oder dem dinglichen Recht bestehen, haben.

Eigentümereintragungen werden im Grundbuch vorgenommen, wenn eine Person Eigentum an einem Grundstück oder einem anderen dinglichen Recht erwirbt oder wenn das Eigentum an einem Grundstück oder einem anderen dinglichen Recht auf eine andere Person übertragen wird. Eigentümereintragungen können auch vorgenommen werden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück oder einem anderen dinglichen Recht auf andere Weise ändern, beispielsweise durch Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken oder durch Erbfall.