• Do. Nov 21st, 2024

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Was ist eine Löschungsbewilligung?

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Die Löschungsbewilligung meint die Zustimmung eines Kreditgebers, dass sein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht gelöscht wird. Sie muss immer als Schriftstück in notarieller Form vorliegen. Auf diesem ist die Zustimmung des Gläubigers zur Löschung festgehalten. Ohne diese Zustimmung kann kein Sicherungsrecht, also keine Grundschuld oder auch Hypothek, gelöscht werden.

Durch die Löschung des Sicherungsrechts im Grundbuch erlischt auch die Sicherheit für den Gläubiger. Dies muss der Gläubiger erst dann zulassen, wenn der dem Grundpfandrecht zugrunde liegende Kredit zurückgezahlt worden ist. Denn dieses dient ja im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners als Sicherheit, und so kann der Gläubiger dann die Wohnung, das Haus oder das Grundstück zwangsversteigern.

Löschungsbewilligung von privat

Auch von privat kann eine Löschungsbewilligung unterzeichnet werden, wenn der Kreditgeber eine Privatperson war. Diese Unterschrift ist aber – wie auch der Antrag auf Löschung einer Grundschuld – notariell zu beglaubigen. Das heißt, dass eine Löschungsbewilligung von Privat durch die Hände eines Notars gehen muss, bevor damit die Löschung beim Grundbuchamt beantragt werden kann.

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