• Do. Nov 21st, 2024

Der Blog zum Grundbuch

Ratschläge, Tipps und Wissen zum Grundbuch

Löschung im Grundbuch

Eine Löschung im Grundbuch ist die Streichung oder das Aufheben von Eintragungen im Grundbuch, die nicht mehr gültig sind oder die nicht mehr benötigt werden. Eine Löschung kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn eine Belastung oder Beschränkung aufgehoben wurde, eine Immobilie oder ein Grundstück auf einen anderen Eigentümer übertragen wurde oder wenn sich die Eigentümerverhältnisse geändert haben.

Um eine Löschung im Grundbuch zu beantragen, müssen Sie in der Regel bestimmte Unterlagen vorlegen, die die Löschung begründen. Dazu können zum Beispiel ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, ein Erbschein oder ein Urteil gehören. Die Löschung wird dann vom Grundbuchamt vorgenommen, das zuständig ist für das jeweilige Grundstück oder die Immobilie.

Es gibt verschiedene Arten von Löschungen im Grundbuch, die je nach Art der Immobilie oder des Grundstücks und dem Zweck der Löschung unterschiedlich sind. Zu den häufigsten Löschungen im Grundbuch gehören:

  • Eigentümerlöschung: Diese Löschung streicht die Eintragung über den Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie wird in der Regel bei der Übertragung von Immobilien oder Grundstücken auf einen anderen Eigentümer vorgenommen.
  • Belastungslöschung: Diese Löschung streicht die Eintragung über eine Belastung, zum Beispiel eine Hypothek, die auf einer Immobilie oder einem Grundstück lastet. Sie wird in der Regel bei der Tilgung eines Immobilienkredits oder der Aufhebung einer Belastung vorgenommen.
  • Beschränkungslöschung: Diese Löschung streicht die Eintragung über eine Beschränkung, zum Beispiel ein Nutzungsverbot oder eine Auflage zur Unterhaltung der Immobilie, die auf einer Immobilie oder einem Grundstück lastet. Sie wird in der Regel bei der Aufhebung einer Beschränkung vorgenommen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Löschungen im Grundbuch für jedermann einsehbar sind und dass sie für alle verbindlich sind.

Eine Löschungsbewilligung reicht oft für die Löschung im Grundbuch aus

Ihr Darlehen haben Sie vollständig zurückgezahlt und damit alle Schulden auf die Immobilie getilgt? Zuerst müssen Sie eine Löschungsbewilligung für die Löschung im Grundbuch beantragen, da die Grundschuld nicht automatisch gelöscht wird und somit aus dem Grundbuch verschwindet.

Wann kann ich eine Grundschuld löschen lassen?

Eine Grundschuld wird als Sicherheit für eine Baufinanzierung ins Grundbuch eingetragen. Sie besteht unabhängig von dem ihr zugrundeliegenden Darlehensvertrag. Sie können aber die Grundschuld löschen lassen, nämlich dann, wenn Sie Ihre letzte Kreditrate getilgt haben oder auch wenn Sie Ihr Darlehen umschulden. Voraussetzung dafür ist eine Löschungsbewilligung, die Ihnen unter den genannten Voraussetzungen gesetzlich zusteht. Sollten Sie sie nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie bei Ihrem Kreditgeber beantragen.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist eine amtliche Genehmigung, die erforderlich ist, um eine Eintragung im Grundbuch zu löschen. Sie wird in der Regel vom Grundbuchamt erteilt, das zuständig ist für das jeweilige Grundstück oder die Immobilie.

Eine Löschungsbewilligung kann zum Beispiel erforderlich werden, wenn eine Belastung oder Beschränkung aufgehoben wurde, eine Immobilie oder ein Grundstück auf einen anderen Eigentümer übertragen wurde oder wenn sich die Eigentümerverhältnisse geändert haben.

Um eine Löschungsbewilligung zu beantragen, müssen Sie in der Regel bestimmte Unterlagen vorlegen, die die Löschung begründen. Dazu können zum Beispiel ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, ein Erbschein oder ein Urteil gehören.

Wenn Sie Schulden getilgt haben, die eine Belastung auf Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück darstellen, kann eine Löschungsbewilligung erforderlich sein, um die Belastung im Grundbuch löschen zu lassen. Dazu müssen Sie in der Regel nachweisen, dass die Schulden vollständig beglichen sind. Dies kann zum Beispiel durch eine Quittung oder eine Bestätigung der Gläubiger erfolgen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Löschungsbewilligung nur für den Zeitpunkt der Beantragung gültig ist und dass sich die Eintragungen im Grundbuch jederzeit ändern können. Wenn Sie aktuellere Informationen benötigen, müssen Sie eine neue Löschungsbewilligung beantragen.

Löschungsbewilligung von privat

Auch von privat kann eine Löschungsbewilligung unterzeichnet werden, wenn der Kreditgeber eine Privatperson war. Diese Unterschrift ist aber – wie auch der Antrag auf Löschung einer Grundschuld – notariell zu beglaubigen. Das heißt, dass eine Löschungsbewilligung von Privat durch die Hände eines Notars gehen muss, bevor damit die Löschung beim Grundbuchamt beantragt werden kann.

Gibt es ein Muster für eine Löschungsbewilligung?

Ist der Gläubiger die kreditgebende Bank, bekommen Sie in der Regel einen Vordruck für die Löschungsbewilligung. Privatgläubiger sollten bei der von ihnen ausgestellten und unterschriebenen Löschungsbewilligung schon vor dem Gang zum Notar darauf überprüfen, ob alle wichtigen Bestandteile enthalten sind. Unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ muss stehen, um welches Grundsicherungsrecht es sich genau handelt. Notwendig sind zudem folgende Angaben:

  • Grundbuchblatt
  • Nummer des Grundbucheintrags
  • Flurstück
  • Höhe der Grundschuld
  • Zustimmung des Eigentümers der Grundschuld über die Löschung

Die Unterschrift mit Ort und Datum muss von einem Notar beglaubigt werden.

Wie beantrage ich die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch?

Stellen Sie zunächst den Antrag auf eine Löschungsbewilligung bei Ihrem Kreditgeber. Das können Sie zum Beispiel dann tun, wenn Sie den Kredit vollständig getilgt haben und die Grundschuld sich in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt hat. Die Löschungsbewilligung können Sie dann zusammen mit Ihrem Antrag auf Löschung der Grundschuld über einen Notar beim Grundbuchamt einreichen. Dort prüfen die Beamten, ob die formellen Voraussetzungen der Löschung vorhanden sind und tragen bei positivem Beschluss einen Löschungsvermerk im Grundbuch ein.

Wollen Sie eine Briefgrundschuld löschen, müssen Sie auch den Brief einreichen

Wenn Sie eine Briefgrundschuld löschen lassen wollen, muss der Notar zusätzlich zur Löschungsbewilligung auch den Grundschuldbrief beim Grundbuchamt einreichen. Achtung: Ist der Grundschuldbrief nicht mehr auffindbar, kann eine Löschung der Grundschuld ohne Brief nur nach einem Aufgebotsverfahren erfolgen. In diesem wird der Grundschuldbrief für unwirksam erklärt. Ein solches Verfahren ist allerdings kostenintensiv und kompliziert. Dies sollten Sie unbedingt bedenken, wenn Sie den Grundschuldbrief gemeinsam mit der Löschungsbewilligung von Ihrer Bank zugeschickt bekommen – und diese wichtigen Dokumente nicht einfach irgendwo ablegen.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Im Vergleich zu den Kosten einer Grundschuldbestellung ist die Grundschuldlöschung kostengünstig. Sie kostet nur rund ein Drittel der Grundschuldbestellung, aber mit einigen hundert Euro müssen Sie dennoch rechnen. Wer eine Grundschuld löschen lassen will, muss einen Notar damit beauftragen. Dieser reicht die Löschungsbewilligung der Bank sowie den formlosen Antrag zur Löschung beim Grundbuchamt ein. Die Kosten für die Löschung hängen von der Größe der Grundschuld ab und betragen etwa 0,2 % von deren Summe für Notar- und Grundbuchkosten.

Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf der Gläubiger übrigens kein Geld verlangen.

Grundschuld löschen oder lieber stehenlassen?

Weil die Löschung der Grundschuld immer mit Kosten verbunden ist, gilt es zu überlegen, ob Sie die Grundschuld im Grundbuch einfach stehen lassen. Haben Sie den Kredit bereits abgezahlt, handelt es sich automatisch um eine Eigentümergrundschuld. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, können Sie die (kostenlose) Löschungsbewilligung bei der Bank beantragen und diese zu Hause aufbewahren, ohne den (kostenpflichtigen) Löschungsantrag beim Grundbuchamt zu stellen.

Bei geplantem Verkauf Grundschuld lieber löschen

Planen Sie, die Immobilie zu verkaufen, dann ist es einfacher, wenn das Grundbuch lastenfrei ist. Dann empfiehlt es sich, eine Grundschuld zu löschen. Sie können auch nur einen Teil der Grundschuld löschen lassen, wenn das Darlehen teilweise getilgt worden ist. Ob diese Möglichkeit der Teillöschung der Grundschuld besteht, hängt davon ab, inwieweit das Darlehen getilgt worden ist.

Für Nachfolgedarlehen kann eine Grundschuld wiederverwertet werden

Wer möglicherweise noch einmal ein Darlehen aufnehmen will, etwa einen Modernisierungskredit oder einen Autokredit, der kann eine Grundschuld auch nach der Tilgung des Ursprungsdarlehens einfach im Grundbuch stehenlassen. Sie ist dann eine Eigentümergrundschuld, die einem neuen Kreditgeber eine attraktive Sicherheit bietet. Dann ist kein neuer Grundbucheintrag nötig – jedenfalls dann nicht, wenn die Darlehenssumme die Grundschuld nicht übersteigt, und Sie sparen sich diese Kosten. Achtung: Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass der Brief sicher verwahrt ist und nicht in fremde Hände gerät.

Bei einer Umschuldung reicht die Abtretung der Grundschuld

Möchten Sie nach Ab­lauf der Zins­bin­dung Ihr Dar­le­hen zu einer neuen Bank um­schul­den, können Sie die Kos­ten für die Löschung und Neu­ein­tra­gung even­tuell spa­ren. Der alte Gläu­biger kann auch an den neuen Kredit­ge­ber die Grundschuld abtreten – mehr dazu lesen Sie in unse­rem Ar­ti­kel zum Thema.

Übri­gens: Nach einer Lauf­zeit von 10 Jah­ren haben Sie bei jedem Bau­dar­le­hen ein Sonder­kündi­gungs­recht – auch wenn die Zins­bin­dung noch nicht ab­ge­lau­fen ist. Ste­hen die Bau­zin­sen nied­ri­ger als bei Ab­schluss des Dar­le­hens, lohnt sich die Um­schul­dung.

Grundbucheintrag löschen bei Todesfall

Soll eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden, weil der Begünstigte, also der Gläubiger, gestorben ist, dann gehen dessen Rechte auf die Erben über. Das heißt, dass dann den Erben die restliche Tilgung der Schuld zusteht beziehungsweise diese – wenn die Schuld getilgt ist – die Löschungsbewilligung erteilen müssen.

Wie lange dauert es, die Grundschuld zu löschen?

Die Löschungsbewilligung an sich ist schnell ausgestellt. Vorher muss die Bank allerdings prüfen, ob alle Verbindlichkeiten beglichen worden sind.

Geht die Löschungsbewilligung über den Notar beim Grundbuchamt ein, hängt es von der jeweiligen Verwaltung ab, wie lange es dauert, die Grundschuld zu löschen. Dies unterscheidet sich je nach Bundesland und Gericht. Die Löschung kann Tage, einige Wochen, aber auch sogar Monate in Anspruch nehmen.

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