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Eine Grundschuld wird als Sicherheit für eine Baufinanzierung ins Grundbuch eingetragen. Sie besteht unabhängig von dem ihr zugrundeliegenden Darlehensvertrag. Sie können aber die Grundschuld löschen lassen, nämlich dann, wenn Sie Ihre letzte Kreditrate getilgt haben oder auch wenn Sie Ihr Darlehen umschulden. Voraussetzung dafür ist eine Löschungsbewilligung, die Ihnen unter den genannten Voraussetzungen gesetzlich zusteht. Sollten Sie sie nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie bei Ihrem Kreditgeber beantragen.
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