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Grundsteuer

Der Bundesgesetzgeber hat seine Verantwortung erfüllt, indem er innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer verabschiedet hat. Dies stellt sicher, dass die Grundsteuer auch über das Jahr 2019 hinaus eine bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden bleibt. Diese Einnahmen sind wichtig, um Schulen zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen sowie Feuerwehr und Krankenhäuser vorzuhalten.

Wenn Sie mehr über die neue Grundsteuer-Regelung erfahren möchten, finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Grundbesitz von Immobilien erhoben wird. Sie wird von den Eigentümern von Grundstücken, Wohnungen und anderen Gebäuden an die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, gezahlt. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen und dient dazu, die öffentliche Infrastruktur und Dienstleistungen wie Schulen, Straßen und öffentliche Einrichtungen zu finanzieren.

Warum ist die Steuer so wichtig?

Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Einnahmequelle, da sie ihnen eine stabile und verlässliche Finanzierung ermöglicht. Die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt und können für verschiedene Zwecke wie Bildung, Gesundheit, Kultur und Infrastruktur genutzt werden. Ohne diese Einnahmen würden viele Städte und Gemeinden Schwierigkeiten haben, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

Die Grundsteuer musste reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 entschieden hatte, dass die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer nicht verfassungsgemäß war. Das bisherige System beruhte auf dem Einheitswert, der in den 1960er Jahren für alle Grundstücke in Westdeutschland festgelegt wurde und seitdem nicht mehr aktualisiert wurde. Das Gericht hatte daher eine Reform bis Ende 2019 gefordert.

Was ändert sich durch die Reform?

Durch die Reform wird die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer geändert. Statt des Einheitswerts wird nun der Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude als Grundlage herangezogen. Die genaue Berechnung der neuen Grundsteuer ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe des Grundstücks, dem Gebäudetyp und der Lage ab. Eine neue Grundsteuermesszahl (Grundsteuermultiplikator) soll die Berechnung vereinfachen. Außerdem können die Bundesländer eine sogenannte Öffnungsklausel nutzen, um eigene Regelungen zur Berechnung der Grundsteuer zu erlassen.

Ab wann muss ich die neue Grundsteuer zahlen?

Die neue Grundsteuer muss ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden. Bis dahin haben die Gemeinden Zeit, die Grundsteuererklärungen von den Eigentümern zu erhalten und die neuen Werte zu berechnen.

Was haben Bund und Länder mit der Reform erreicht?

Durch die Reform der Grundsteuer haben Bund und Länder eine verfassungsgemäße Grundlage für die Erhebung der Steuer geschaffen. Gleichzeitig soll die Reform dazu beitragen, die Steuer gerechter und transparenter zu gestalten. Durch die Verwendung von aktuellen Grundstückswerten soll vermieden werden, dass sehr unterschiedliche Grundstücke mit demselben Einheitswert besteuert werden.

Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?

Die Grundsteuer wird sich zukünftig auf Basis des Bodenwerts und des Gebäudewerts berechnen. Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Dabei fließen verschiedene Faktoren wie Grundstücksgröße, Bodenrichtwert, Altersklasse, Baujahr und Art des Gebäudes in die Berechnung ein. Die genaue Berechnungsformel variiert je nach Bundesland. Eigentümer können mit Hilfe von Online-Rechnern eine individuelle Berechnung ihrer Grundsteuer vornehmen.

Was ist die neue Grundsteuer C?

Die neue Grundsteuer C gilt für unbebaute oder bebaubare Grundstücke, die in bestimmten Gebieten als Bauland ausgewiesen sind, aber trotzdem nicht bebaut werden. Diese werden mit einem höheren Hebesatz besteuert, um den Anreiz zur Bebauung zu erhöhen.

Welche Auswirkungen hat die Reform auf meine Grundsteuerzahlung?

Die Auswirkungen der Reform auf die individuelle Grundsteuerzahlung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage, Größe und Art des Grundstücks sowie dem Alter und der Art des Gebäudes. In einigen Fällen kann die Grundsteuer aufgrund der Reform steigen, während sie in anderen Fällen sinken kann. Für Eigentümer von unbebauten oder untergenutzten Grundstücken kann die Einführung der neuen Grundsteuer C zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen.

Handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung?

Nein, es handelt sich nicht um eine bundeseinheitliche Regelung. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, eigene Regelungen zur Berechnung und Erhebung der Grundsteuer zu treffen. Allerdings müssen diese Regelungen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Nähere Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern finden Sie im BMF-Monatsbericht November 2021 sowie unter www.grundsteuerreform.de.

Welche Auswirkungen hat die Öffnungsklausel auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich?

Durch die Öffnungsklausel haben die Bundesländer die Möglichkeit, eigene Regelungen zur Berechnung und Erhebung der Grundsteuer zu treffen. Dies kann zu Unterschieden in der Steuerbelastung zwischen den Ländern führen. Um dies auszugleichen, wird der bundesstaatliche Finanzausgleich angepasst.

Welche Änderungen ergeben sich für andere als Wohngrundstücke?

Die Änderungen gelten grundsätzlich für alle Grundstücke, also auch für Gewerbe- und landwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Es wird jedoch auch eine neue Steuerkategorie für unbebaute oder bebaubare Grundstücke in bestimmten Gebieten mit Baulandpotential eingeführt, die mit einem höheren Hebesatz besteuert werden.

Wie aufwändig ist die Grundsteuererklärung?

Die Grundsteuererklärung kann je nach Größe und Komplexität des Grundstücks sehr aufwändig sein. In der Regel müssen Grundstückseigentümer eine Vielzahl von Daten zusammenstellen und auswerten, um die notwendigen Angaben für die Berechnung der Grundsteuer zu liefern. Die genauen Anforderungen hängen von der individuellen Situation ab, beispielsweise ob es sich um ein selbst genutztes Einfamilienhaus oder ein vermietetes Mehrfamilienhaus handelt.

Warum muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Eine Steuererklärung für die Grundsteuer muss abgegeben werden, damit das Finanzamt die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer berechnen kann. Die Erklärung ist also die Grundlage für die Festsetzung der Steuer und dient dem Finanzamt als Nachweis für die Richtigkeit der Angaben.

Bis wann muss ich meine Erklärung abgeben?

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung hängt von den jeweiligen Vorgaben der Bundesländer ab. In der Regel müssen Grundstückseigentümer die Erklärung bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres abgeben, für das die Steuer erhoben wird. Es ist jedoch empfehlenswert, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, um die genauen Fristen zu erfahren.

Wie muss ich meine Erklärung abgeben?

Gemäß § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz müssen die Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwerts in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Hierzu kann das Portal „Mein ELSTER“ genutzt werden, das voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 elektronische Formulare zur Verfügung stellt. Zur authentifizierten Übermittlung über ELSTER ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich, das nach kostenloser Registrierung auf www.elster.de erhältlich ist. Die Registrierung kann jedoch bis zu zwei Wochen dauern. Auch Dritte, die bereits bei ELSTER registriert sind, können die Erklärung für den Steuerpflichtigen übermitteln.

Für einfachere Sachverhalte wie unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen in Ländern, die das Bundesmodell für die Grundsteuer anwenden, steht unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung.

Was ist die Webseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“?

Die Webseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist ein Online-Portal, das von einigen Bundesländern zur Verfügung gestellt wird. Hier können Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung elektronisch ausfüllen und direkt an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Wer kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzen?

Die Nutzung der Webseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist in einigen Bundesländern nur für Privatpersonen möglich, die ausschließlich selbstgenutztes Wohneigentum besitzen und keine Vermietungseinkünfte erzielen. In anderen Bundesländern können auch Eigentümer von vermietetem Wohneigentum oder Gewerbeimmobilien das Portal nutzen.

In welchen Bundesländern ist „Grundsteuererklärung für Privateigentum” nutzbar?

Die Webseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ wird derzeit in einigen Bundesländern angeboten, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In anderen Bundesländern ist eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung über andere Portale oder direkt beim Finanzamt möglich.

Gibt es Ausnahmen von der Grundsteuerpflicht?

Ja, es gibt Ausnahmen von der Grundsteuerpflicht. Zum Beispiel sind Baudenkmäler und bestimmte landwirtschaftliche Flächen von der Grundsteuer befreit. Auch gemeinnützige Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundsteuerpflicht befreit werden. Es gibt jedoch keine allgemeingültige Regelung, sondern die Befreiung von der Grundsteuer hängt von den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften der einzelnen Bundesländer ab.

Wie lange ist die Laufzeit der neuen Grundsteuer-Regelung?

Die neue Grundsteuer-Regelung hat eine unbefristete Laufzeit. Es kann jedoch Änderungen an der Regelung geben, wenn sich die politischen und wirtschaftlichen Bedingungen verändern oder das Bundesverfassungsgericht die Regelung erneut überprüft.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Grundsteuer nicht zahle?

Wenn die Grundsteuer nicht gezahlt wird, kann dies zu einem Zwangsverkauf des Grundstücks führen. Zudem können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie etwa die Einleitung eines Mahnverfahrens oder die Verhängung von Bußgeldern. Es ist daher ratsam, die Grundsteuer fristgerecht und vollständig zu zahlen, um finanzielle Probleme und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Kann ich gegen meinen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja, gegen den Grundsteuerbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss jedoch innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Es muss dabei auch angegeben werden, aus welchem Grund der Einspruch eingelegt wird. Das Finanzamt prüft den Einspruch und entscheidet, ob der Bescheid geändert werden muss oder nicht.

Werden durch die Reform der Grundsteuer auch Mieten steigen?

Die Reform der Grundsteuer soll nicht zu steigenden Mieten führen, da die Grundsteuer von den Eigentümern der Grundstücke gezahlt wird und nicht von den Mietern. Es ist jedoch möglich, dass einige Eigentümer die höheren Grundsteuerbelastungen auf die Mieter umlegen, um ihre Kosten zu decken. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von den individuellen Entscheidungen der Eigentümer und dem örtlichen Wohnungsmarkt ab.

Können Mieter auch von der neuen Grundsteuer-Regelung profitieren?

Mieter können indirekt von der neuen Grundsteuer-Regelung profitieren, wenn die Eigentümer die höheren Grundsteuerbelastungen nicht auf die Mieter umlegen und stattdessen ihre Immobilien modernisieren und sanieren. Dadurch können sich die Wohnbedingungen und -qualität verbessern, was letztendlich auch den Mietern zugute kommt.