Die Grundbuchordnung (GBO) ist ein deutsches Gesetz, das die Regeln für das Grundbuch festlegt. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und anderen dinglichen Rechten, wie zum Beispiel Erbbaurechten, eingetragen werden. Die GBO gilt für das gesamte Bundesgebiet und hat das Ziel, die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
Die GBO ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil enthält allgemeine Bestimmungen, der zweite Teil regelt die Eintragungen im Grundbuch und der dritte Teil die Löschung von Eintragungen.
Der erste Teil der GBO enthält Bestimmungen zu den Grundsätzen des Grundbuchwesens, zur Verfahrensweise und zu den Parteien, die im Grundbuchverfahren beteiligt sind. Er legt fest, wer das Recht hat, Eintragungen im Grundbuch zu beantragen, wer das Recht hat, Eintragungen anzufechten und wer die Kosten des Grundbuchverfahrens tragen muss.
Der zweite Teil der GBO regelt die Eintragungen im Grundbuch. Er enthält Bestimmungen zu den Eintragungsvoraussetzungen, zu den Eintragungsfällen und zu den Eintragungsfolgen. Die Eintragungsvoraussetzungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden kann. Die Eintragungsfälle bestimmen, in welchen Fällen eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen werden muss. Die Eintragungsfolgen legen fest, welche Auswirkungen eine Eintragung im Grundbuch hat.
Der dritte Teil der GBO regelt die Löschung von Eintragungen im Grundbuch. Er enthält Bestimmungen zu den Löschungsvoraussetzungen und zu den Löschungsfällen. Die Löschungsvoraussetzungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Eintragung im Grundbuch gelöscht werden kann. Die Löschungsfälle bestimmen, in welchen Fällen eine Eintragung im Grundbuch gelöscht werden muss.
Die Grundbuchordnung ist ein wichtiges Gesetz, das die Rechtsverhältnisse an Grundstücken und anderen dinglichen Rechten regelt.